UNO Menschenrechtsrat

HISTORISCHER ENTSCHEID FÜR RECHT AUF WASSER

Amnesty International begrüßt die Annahme einer Resolution durch den Uno-Menschenrechtsrat, wonach das Recht auf sauberes Trinkwasser und sanitäre Einrichtungen direkt aus dem Recht auf einen angemessenen Lebensstandard abgeleitet werden kann.

Die Resolution bekräftigt, dass das Recht auf Wasser und sanitäre Einrichtungen bereits implizit in verschiedenen Menschenrechtskonventionen enthalten ist. Dazu zählen der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Uno-Pakt I), welchen 160 Staaten unterschrieben haben, und die Uno-Kinderrechtskonvention, welche ebenfalls beinahe universell ratifiziert wurde. Sowohl der Pakt als auch die Konvention sind rechtlich bindend.

Dies ist die erste Resolution des Menschenrechtsrates zu Recht auf Wasser und sanitäre Einrichtungen. Sie bestärkt zudem die Anerkennung der Resolution des Uno-Komitees für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, welche das Recht auf Wasser – genauso wie das Recht auf Nahrung und eine angemessene Unterkunft – als Bestandteil des Rechtes auf einen angemessenen Lebensstandard (wie in Artikel 11.1 des Uno-Pakt I festgehalten) anerkennt.

Zusätzlich dazu anerkennt die Resolution des Menschenrechtsrates auch das Recht auf sanitäre Einrichtungen als Bestandteil des Rechtes auf einen angemessenen Lebensstandard.

Rechtliche Verbindlichkeit

Im Juli 2010 hat die Uno-Vollversammlung eine Resolution angenommen, die «das Recht auf sauberes Trinkwasser und sanitäre Einrichtungen als Menschenrecht definiert, welches für den Genuss des Lebens und aller Menschenrechte essentiell ist» (A/RES/64/292 vom 28. Juli 2010).

Die Resolution des Menschenrechtsrats nimmt Bezug auf die Resolution der Vollversammlung und geht noch einen Schritt weiter, indem sie das Recht auf Wasser und sanitäre Einrichtungen als rechtlich verbindlich erklärt. Insgesamt haben 178 Länder aus allen Regionen der Welt das Recht auf Wasser und sanitäre Einrichtungen mindestens einmal in einer internationalen Resolution oder Deklaration anerkannt. Regierungen können nun nicht mehr abstreiten, dass sie rechtlich dazu verpflichtet sind, diese Rechte sicher zu stellen. Die Resolution des Menschenrechtsrates stärkt zudem die Möglichkeiten von Menschen, welchen diese Rechte bis anhin vorenthalten waren, Regierungen zur Rechenschaft zu ziehen.

Wermutstropfen: UK distanziert sich

Amnesty International bedauert die Entscheidung Grossbritanniens, sich von dieser Resolution zu distanzieren und fordert den Staat dazu auf, diese Entscheidung zu überdenken und das Recht auf sanitäre Einrichtungen anzuerkennen. Amnesty International ist enttäuscht von der Aussage Guatemalas im Vorfeld der Abstimmung, dass das Recht auf Wasser und sanitäre Einrichtungen mit den nationalen Gesetzen zu vereinbaren sein muss und auf internationaler Ebene nicht justiziabel ist. Derartige Ansichten sind rechtlich gesehen inkorrekt.

Amnesty International appelliert an alle Länder, die das Recht auf Wasser und sanitäre Einrichtungen noch nicht öffentlich anerkannt haben, dies nachzuholen und umzusetzen. Alle Staaten müssen sicherstellen, dass das Recht auf Wasser und sanitäre Einrichtungen vollständig in ihren Gesetzen, Richtlinien und Praktiken verankert sind. Zudem müssen Rechtsmittel, welche im Falle von Verletzungen dieser Rechte zum tragen kommen, eingeführt und auf nationaler und internationaler Ebene zugänglich gemacht werden. Alle Staaten sollten zudem internationale Rekurs- und Klagemechanismen anerkennen, inklusive des Zusatzprotokolls zum Uno-Pakt I.