Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Die Menschenrechte sind unteilbar und bedingen einander. Deshalb setzt sich Amnesty International nicht nur für die bürgerlichen und politischen Rechte, sondern auch für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte ein.
Was sind wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte?
Allen Menschen stehen die grundlegenden Rechte zu, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 festgehalten sind. Im Pakt zu den bürgerlichen und politischen Rechten (Bürgerrechtspakt, Pakt I) und im Pakt zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten (Sozialpakt, Pakt II) werden diese Rechte konkretisiert. Die beiden Pakte traten 1976 in Kraft und sind für alle Staaten rechtsverbindlich.
Die Teilung der Menschenrechte in zwei Pakte war eine Folge der ideologischen Auseinanderstetzungen während des Kalten Krieges. Die westlichen Staaten konzentrierten sich auf die politischen und bürgerlichen Rechte, die eine zentrale Rolle bei der Entstehung der Staaten gespielt hatten. Für die sozialistischen Staaten standen die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte im Vordergrund.
Erst an der Wiener Uno-Menschenrechtskonferenz von 1993 wurde diese Trennung überwunden und die Unteilbarkeit der Menschenrechte festgehalten: «Alle Menschenrechte sind allgemein gültig, unteilbar, bedingen einander und bilden einen Sinneszusammenhang».
Welche Rechte gehören zu den wsk-Rechten?
Zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten gehören
* Das Recht auf Arbeit: Faire Arbeitsbedingungen, das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sowie das Recht auf die Bildung von Gewerkschaften)
* Das Recht auf Bildung: Zugang zu Bildung für alle
* Das Recht auf Gesundheit: Recht auf gesunde Lebensbedingungen, gleicher Zugang zu Gesundheitsvorrichtungen für alle
* Das Recht auf den Zugang zu genügend und zu gutem Wasser
* Das Recht auf soziale Sicherheit
* Das Recht auf eine angemessene Unterkunft inklusive der Schutz vor Zwangsumsiedlungen
* Die Förderung und der Schutz kultureller Rechte, insbesondere für Minderheiten oder indigene Völker
* Das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben
* Das Recht auf Teilhabe an den Errungenschaften des wissenschaftlichen Fortschritts und seiner Anwendung
* Das Recht auf den Schutz des geistigen Eigentums
Mehr als 840 Millionen Menschen weltweit sind chronisch unterernährt. Fast elf Millionen Kinder sterben jedes Jahr, bevor sie das fünfte Alterjahr erreicht haben. Mehr als 100 Millionen Menschen haben keinen Zugang zur Grundschule. Ganze Bevölkerungsgruppen – etwa Frauen, ethnische und religiöse Minderheiten, Flüchtlinge, Arme – werden von grundlegenden Rechten systematisch ausgeschlossen und sind schutzlos gegenüber Gewalt und Unterdrückung. Darum kämpft Amnesty International für die Einhaltung aller Menschenrechte.
Wer ist für die Umsetzung verantwortlich?
Staaten tragen die Hauptverantwortung.
Hauptverantwortliche für die Einhaltung der grundlegenden wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sind die Staaten. Die Regierungen müssen die Rechte ihrer Bevölkerungen respektieren, indem sie deren Rechte nicht verletzen. Sie müssen die Rechte schützen, indem sie dafür sorgen, dass die grundlegenden Rechte nicht durch Dritte verletzt werden. Und sie müssen diese Rechte erfüllen, indem sie alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, um ihrer Bevölkerung diese Rechte zu gewähren.
Nicht alle Länder haben gleichermaßen die Möglichkeiten und Ressourcen, diese Rechte umzusetzen. Doch muss der Staat gewisse Minimalstandards erfüllen und darf bei der konkreten Umsetzung durch Gesetze, Verordnungen oder politische Maßnahmen keine Diskriminierungen zulassen.
Auch Unternehmen müssen Menschenrechte beachten
Eine immer wichtigere Rolle bei der Umsetzung der Menschenrechte spielen nationale und internationale Wirtschaftsunternehmen, denn ihr Einfluss auf die wirtschaftliche, soziale und ökologische Situation wächst weltweit.
Einige Unternehmen nutzen ihren Einfluss, indem sie Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten und diese auch von ihren Zulieferern fordern. Viele Unternehmen nutzen jedoch ihre Macht dazu, Mindeststandards der Menschenrechte zu umgehen, um sich dadurch Wettbewerbsvorteile zu verschaffen und ihren Profit zu steigern.
Der Missbrauch von wirtschaftlicher Macht auf Kosten der Menschenrechte lässt sich nur durch Regelungen bekämpfen, die für alle Unternehmen gelten und bindend sind. Dieses Ziel verfolgen die «Uno-Normen für die Verantwortlichkeit transnationaler Unternehmen und anderer Wirtschaftsunternehmen im Hinblick auf die Menschenrechte», für die sich Amnesty International aktiv einsetzt
Das macht Amnesty International
Anerkennung der wsk-Rechte fördern
Amnesty International setzt sich für die internationale Anerkennung der wsk-Rechte ein und fordert die Schaffung von Beschwerdemechanismen, damit Verletzungen der wsk-Rechte eingeklagt werden können. Eine besondere Priorität räumt Amnesty International den Rechten von Minderheiten und marginalisierten Menschen ein.
Verletzung von wsk-Rechten aufdecken
Amnesty International dokumentiert die Menschenrechtsverletzungen im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereich. 2004 veröffentlichte AI beispielsweise einen Bericht über die Verletzung des Rechts auf Nahrung in Nordkorea, wo seit den 1990er Jahren zwischen 600'000 und eine Million Menschen in Folge der Regierungspolitik verhungert sind. AI rief die nordkoreanische Regierung dazu auf, die Nahrungsmittelknappheit nicht für politische Zwecke zu missbrauchen und humanitären Organisationen freien Zugang zu allen Teilen des Landes zu gewähren.
Lobbying und Sensibilisierung für die wsk-Rechte
Mit Aktionen, Öffentlichkeitsarbeit, Lobbying und Bildungsarbeit zu den wsk-Rechten richtet sich AI an die Öffentlichkeit, an Regierungen, internationale Organisationen und Unternehmen.
So setzt sich Amnesty International beispielsweise für die Rechte der Überlebenden des Chemieunglücks im Indischen Bhopal von 1984 ein. Mehr als 20'000 Menschen starben an den ausströmenden Giftgasen und Hunderttausende blieben mit schweren Folgeschäden zurück. AI engagiert sich dafür, dass die Überlebenden endlich Zugang zu sauberem Trinkwasser und medizinischer Versorgung erhalten, dass das verseuchte Fabrikgelände gereinigt wird und dass das verantwortliche Unternehmen Union Carbide gerichtlich zur Verantwortung gezogen wird.
Historischer Durchbruch für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte
Der Uno-Menschenrechtsrat hat einen historischen Schritt zur Stärkung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte gemacht. Mit der Unterzeichnung des so genannten Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Pakt II) hat er die Grundlage für die Einklagbarkeit der wsk-Rechte gelegt.
Damit können Menschen, deren wsk-Rechte wie etwa das Recht auf Nahrung, Unterkunft, Bildung oder Gesundheit verletzt wurden, erstmals ihre Klagen vor dem Uno-Komitee für wsk-Rechte vorbringen. Insbesondere die Ärmsten sind sehr häufig von der Verletzung dieser grundlegenden Rechte betroffen.
Amnesty International hat sich seit Jahren für die Unteilbarkeit der Menschenrechte eingesetzt und ist über den Entscheid sehr erfreut. Seit dem Kalten Krieg bestand nämlich eine krasse Trennung zwischen der Anerkennung der politischen und bürgerlichen Rechte im Westen und der Anerkennung der wsk-Rechte im Osten.
Mit diesem Entscheid habt die Uno nun erstmals begonnen, dieses Ungleichgewicht zu korrigieren, das den universellen Schutz der Rechte lange Zeit in Frage gestellt hat.
Katalysator für weitere Schritte
Obwohl Amnesty International den historischen Schritt begrüßt, ist die Organisation der Meinung, dass das Fakultativprotokoll ein stärkeres Dokument hätte sein können und sein müssen, das die gleichen Klagemechanismen vorsieht wie andere existierende Abkommen.
AI anerkennt das Protokoll jedoch als würdigen Kompromiss, der als Katalysator für die Ausarbeitung von effizienteren Rechtsmitteln in allen nationalen Rechtssystemen dienen kann.
AI ruft alle Uno-Mitgliedsstaaten dazu auf, den 60. Jahrestag der Allgemeinen Menschenrechtserklärung am 10. Dezember 2008 mit der Annahme des Fakultativprotokolls zu würdigen.
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