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Aktuelle Fälle 2
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RICARDO UCAN, MEXIKO - Die gute Nachricht zum Jahresanfang |
Zum Jahresende überraschend frei gelassen!
Mit einer ausgesprochen guten Nachricht hat das Jahr 2010 für die Gruppe 1247 und CASA- und Guatemala-Kogruppe begonnen. Ricardo Ucán, für den sich die Gruppe intensiv eingesetzt hat und dessen Fall auch über den Briefmarathon Anfang Dezember in Hamburg forciert wurde, ist zum Jahresende überraschend frei gelassen worden. Das Foto zeigt ihn vor dem Gefängnis zusammen mit seiner Frau, die ihn dort in Empfang genommen hat.
Hier die Hintergründe zu dem Fall:
Ricardo
Ucan wurde im Juni 2001 von einem Gericht in Yucatan Mexico, wegen der
Ermordung eines Nachbarn im Streit um ein Stück Land zu 22 Jahren
Gefängnis verurteilt.
Ricardo Ucan gehört dem Volk der Maya an
und sprach zum Zeitpunkt des Verfahrens nur wenig Spanisch, so dass er
den Verhören und der Verhandlung nur eingeschränkt folgen konnte, lesen
und schreiben konnte er nicht. Ein Dolmetscher wurde ihm dennoch nicht
bestellt, obwohl die mexikanischen Gesetze dies eigentlich vorsehen.
Das Gericht hat dazu ausgeführt, ein Dolmetscher sei zugunsten des
Gerichts zu bestellen und nicht zugunsten des Angeklagten, außerdem
gehöre Ricardo Ucan gar nicht zu einer anerkannten Minderheit und habe
daher kein Recht auf einen Dolmetscher.
Ricardo Ucan hat sich
vor Gericht damit verteidigt, dass er in Notwehr handelte und sein
Nachbar ebenfalls bewaffnet war, was in den vorangegangenen
Ermittlungen nicht zu Protokoll aufgenommen wurde. Allerdings war auch
dabei kein Dolmetscher anwesend. Die ihm bestellte Pflichtverteidigerin
hat diese Verteidigung nach Feststellungen von Amnesty International
nicht mit der nötigen Akribie eingebracht und hierzu keine Beweise
vorgebracht, so dass aus der Sicht von Amnesty International auch eine
ordnungsgemäße Verteidigung nicht gewährleistet war.
Amnesty
International geht davon aus, dass ein Fall von Diskriminierung
vorliegt und die Gerichte die Mindeststandards eines fairen
Gerichtsverfahrens verletzt haben.
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JUNGE PRO-DEMOKRATISCHE AKTIVISTEN, SYRIEN |
NACH UNFAIREN VERFAHREN ZU LANGEN
HAFTSTRAFEN VERURTEILT
Sieben
junge Männer, die eine pro-demokratische Diskussionsgruppe gegründet
und Artikel im Internet veröffentlicht haben, wurden im Juni 2007 nach
einem unfairen Verfahren vor dem Obersten Staatsicherheitsgericht in
Damaskus zu Haftstrafen zwischen fünf und sieben Jahren verurteilt.
Amnesty International betrachtet die jungen Männer als gewaltlose
politische Gefangene, die allein wegen ihrer friedlichen
Meinungsäußerungen nunmehr seit drei Jahren in Haft sind und fordert
deshalb die sofortige und bedingungslose Freilassung der sieben jungen
Aktivisten:
• Tareq al-Ghorani, 21-jähriger Ingenieur (7 Jahre Haft), • Maher Isber Ibrahim, 26-jähriger Ladenbesitzer (7 Jahre Haft), • Ayham Saqr, 30-jähriger Angestellter in einem Kosmetiksalon (5 Jahre Haft), •
Allam Fakhour, 29-jähriger Student der Bildhauerei an der Fakultät für
Kunst an der Universität von Damaskus (5 Jahre Haft), • Omar `Ali al-`Abdullah, 21-jähriger Philosophiestudent an der Universität von Damaskus (5 Jahre Haft), •
Husam `Ali Mulhim, 22-jähriger Jurastudent an der Universität von
Damaskus, wo er auch Gedichtlesungen organisiert hat (5 Jahre Haft), • Diab Siriyeh, 21-jähriger Teilzeitstudent (5 Jahre Haft).
Die
sieben pro-demokratischen Aktivisten wurden zwischen dem 26. Januar und
18. März 2006 durch Angehörige des Geheimdienstes der syrischen
Luftwaffe festgenommen. Die jungen Männer wurden seit ihren Festnahmen
fast durchgehend abgeschnitten von der Außenwelt in Haft gehalten. Bis
Ende April 2006 wurden die sieben Aktivisten Berichten zufolge in
Einzelhaft im Haftzentrum des Geheimdienstes der Luftwaffe in Harasta
in der Nähe von Damaskus inhaftiert. Amnesty International hat
glaubwürdige Berichte erhalten, denen zufolge die jungen Männer während
der Haft beim Geheimdienst der Luftwaffe, der für seine harte
Vorgehensweise bekannt ist, gefoltert und misshandelt wurden.
Anschließend wurden sie in das Sednaya Gefängnis in der Nähe von
Damaskus verlegt.
Ihnen wurden zwei Anklagepunkte zur Last
gelegt: ,,Handlungen, Schriftstücke oder mündliche Äußerungen, die die
Beziehungen zu einem ausländischen Staat gefährden bzw. Syrien der
Gefahr eines Angriffes durch einen ausländischen Staat aussetzen“ und
,,Verbreitung von Falschinformationen, die das Ansehen des Staates
schädigen“.
Das Gerichtsverfahren gegen die pro-demokratischen
Aktivisten begann im November 2006 vor dem Obersten
Staatssicherheitsgericht in Damaskus. Die Verfahren vor diesem Gericht
entsprechen bei weitem nicht den internationalen Standards für faire
Gerichtsverfahren. Gegen Urteile dieses Gerichts können keine
Rechtsmittel eingelegt werden, und Angeklagte haben nur eingeschränkten
Zugang zu einem Rechtsbeistand. Mutmaßlich durch Zwang oder Folter
erpresste ,,Geständnisse“ werden zudem als Beweismittel zugelassen.
Am
ersten Verhandlungstag Ende November wiesen alle sieben Aktivisten die
gegen sie erhobenen Vorwürfe zurück und erklärten, dass ihre
Geständnisse durch Folter erpresst wurden. Nach Kenntnis von Amnesty
International hat das Gericht keine Untersuchung der von den
Angeklagten erhobenen Foltervorwürfe veranlasst. Den jungen Männern
wurden vertrauliche Gespräche mit ihren Rechtsanwälten zur Vorbereitung
auf den Prozess verweigert. Erst Ende November, am Rande des mündlichen
Verhandlungstermins vor dem Obersten Staatssicherheitsgericht, wurde
den Angeklagten zum ersten Mal erlaubt, mit ihren Rechtsanwälten kurz
in Anwesenheit von Wachmännern zu sprechen. Einer der Gefangenen hatte
die Möglichkeit, für einige Minuten mit seinen Familienangehörigen zu
sprechen.
Amnesty International betrachtet die sieben
pro-demokratischen Aktivisten als gewaltlose politische Gefangene, die
allein wegen ihrer friedlichen Meinungsäußerungen und ihrer Beteiligung
an Diskussionsgruppen, die sich um die Förderung der Demokratie in
Syrien drehten, inhaftiert sind, und fordert ihre sofortige Freilassung.
Werden Sie aktiv und fordern Sie die Freilassung der jungen Männer!
Musterbrief (deutsch):
aktivisten-syrien-dt.doc
aktivisten-syrien-dt.pdf
Musterbrief (englisch):
aktivisten-syrien-engl.doc
aktivisten-syrien-engl.pdf
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SEIT 10 JAHREN GEFANGEN
OHNE VERFAHREN
Am
25. Juni 1998 wurde der populäre Sänger Lounes Matoub erschossen. Er
hatte sich für die Rechte der Berberminderheit eingesetzt und war ein
Symbol ihrer Kabyle-Kultur. Nach seinem Tod gab es in seiner
Heimatprovinz Amazigh zahlreiche Proteste gegen die Regierung, die von
den Demonstranten für seinen Tod verantwortlich gemacht wurde. Die
Regierung beschuldigt Islamisten, Lounes Matoub ermordet zu haben. Am
17. September 1999 stellte sich Abdelhakim Chenoui als ehemaliges
Mitglied einer bewaffneten Gruppe freiwillig den algerischen Behörden,
da ihm unter dem Amnestiegesetz so Straffreiheit garantiert war. Zwei
Tage später wurde er wegen angeblichen Mordes an Lounes Matoub
verschleppt. Er gestand die Tat und beschuldigte Malik Medjnoun der
Mittäterschaft. Später widerrief er beides, da seine Aussage unter
Folter zustande gekommen sei. Am 28. September 1999 wurde der
25-jährige Malik Medjnoun festgenommen. Sieben Monate wurde er an einem
geheimen Ort gefangen gehalten, ohne dass er wusste, weshalb er
verschleppt worden war. In dieser Zeit wurde er nach eigenen Angaben
immer wieder gefoltert: Die Wärter schlugen ihn, er wurde mit
Elektroschocks malträtiert, musste mit Urin verdrecktes Wasser trinken
und bekam nur unzureichend zu essen. Im März 2000 wurden Malik
Mednjoun und Abdelhakim Chenoui einem Haftrichter in Tizi Ouzou
vorgeführt, ohne dass sie über ihre Rechte oder die Beschuldigungen
informiert wurden. Erst am 2. Mai 2000 erfuhr Malik Mednjoun, was man
ihm überhaupt vorwarf. Im Dezember 2000 wurde der Gerichtstermin auf
Mai 2001 festgelegt, doch der Prozess wurde wegen eines angeblichen
Sicherheitsrisikos verschoben. Erst am 9. Juli 2008, fast neun Jahre
nach ihrer Festnahme, sollte der Prozess erneut beginnen. Die
Verteidigung und die Vertretung des Opfers beantragten eine Vertagung,
da Hauptzeugen vom Gericht nicht berücksichtigt wurden. Seither sitzt
Malik Medjnoun weiterhin im Gefängnis von Tizi Ouzou. 2004 reichte
Maliks Vater Ali Medjnoun Beschwerde beim UN-Menschenrechtsausschuss
ein. Dieser entschied 2006, dass Malik Medjnoun sofort vor Gericht
gestellt werden soll oder freigelassen werden muss. Alle
Anschuldigungen von Folter sollten verfolgt und die Täter bestraft
werden; Malik Medjnoun sollte für die erlittenen
Menschenrechtsverletzungen entschädigt werden. Die algerische Regierung
hat seither nichts unternommen, auf diese Entscheidung zu reagieren. Dem
Blog des Kollektivs der Familien von Verschwundenen zu folge, begann er
im Februar 2009 einen Hungerstreik. Um eine schwere gesundheitliche
Schädigung zu vermeiden, musste er den Hungerstreik zwischenzeitlich
abbrechen. Kürzlich fand eine weitere Anhörung beim Untersuchungsrichter statt.
Malik Medjnoun sitzt nun seit fast zehn Jahren ohne Gerichtsverfahren im Gefängnis.
Fordern Sie, ... dass Malik Medjnoun sofort in einem Verfahren nach internationalen Standards angeklagt wird oder sofort freigelassen wird. ...
dass die Umstände der Verschleppung und Gefangenhaltung sowie die
Anschuldigungen der Folter in einer unabhängigen Untersuchung
aufgeklärt werden und die Verantwortlichen bestraft werden sowie die
Opfer entschädigt werden.
Musterbrief (deutsch):
malik-medjnoun-dt.doc
malik-medjnoun-dt.pdf
Musterbrief (englisch):
malik-medjnoun-engl.doc
malik-medjnoun-engl.pdf
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Usbekischer Dichter massiv gefoltert!
Yusuf Dzhuma (auch: Jussuf Dschumajew) war im Dezember 2007 nach einer Protestaktion gegen Diktator Islam Karimov verhaftet worden. Kurz vor den Präsidentenwahlen hatte Dzhuma Plakate gegen den usbekischen Diktator Karimow an seinem Auto befestigt und war so mit seinem Sohn durch das Gebiet von Buchara gefahren war. Das Gericht von Buchara befand Vater und Sohn des Widerstands gegen die Staatsgewalt, der vorsätzlichen Körperverletzung und Beleidigung für schuldig. Am 21. Januar hatte das staatliche Fernsehen ausführlich darüber berichtet und dabei nur Stimmen zu Wort kommen lassen, die eine harte Strafe für Dzhuma forderten. Einige riefen sogar nach der Todesstrafe. Dzhumas Werke würden dem Ansehen Usbekistans schaden, lautete der Tenor der Sendung.
Dzhuma war bereits im Oktober 2001 festgenommen worden, als er Mitglied der verbotenen säkularen Oppositionsbewegung "Birlik" war. Seine Wohnung wurde durchsucht und seine Gedichte sowie Bücher anderer usbekischer Schriftsteller konfisziert. Vertreter unabhängiger Menschenrechtsorganisationen in Usbekistan vertraten die Ansicht, dass Yusuf Dzhuma inhaftiert wurde, weil er öffentlich mehrere Beamte des Bezirks Karakul der Region Buchara, wo er früher gewohnt hatte, kritisiert und einige von ihnen der Korruption bezichtigt hatte. Die Generalstaatsanwaltschaft von Usbekistan erläuterte, der Ausschuss für Religionsfragen des Ministerrates sei zu dem Schluss gekommen, dass die im Haus von Yusuf Dzhuma gefundenen Gedichte und Notizen zum bewaffneten Sturz der Regierung aufriefen. Menschenrechtsbeobachter und Experten widersprachen dieser Auffassung jedoch und erklären, dass die Werke von Yusuf Dzhuma zwar kritisch gegenüber den Machthabern seien, aber nicht zu Gewalt aufriefen.
In einer "Urgent Action" forderte Amnesty International im November 2001 dazu auf, Apelle an den Staatspräsidenten Karimov zu richten und darauf zu verweisen, dass Dzhuma allein aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert worden ist, was einen Verstoß gegen Artikel 19 des von Usbekistan unterzeichneten Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte bedeuten würde. Die Foltervorwürfe sollten zum Gegenstand einer unparteiischen Untersuchung gemacht und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden.
Am 29. Dezember 2001 wurde Dzhuma wegen des "versuchten Sturzes der verfassungsmäßigen Ordnung" (§ 159 des usbekischen Strafgesetzbuches) vor das Regionalgericht in Buchara gestellt. Wie es heißt, war die Verhandlung öffentlich, so dass das lokale usbekische Fernsehen, Zeitungsreporter sowie Nachbarn und Angehörige anwesend waren. Laut Menschenrechtsbeobachtern wurde der Dichter zu einer dreijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er sich vor Gericht reumütig gezeigt und den Staatspräsidenten um Gnade gebeten habe.
Im April 2008 wurde Yusuf Dzhuma nach seiner erneuten Festnahme zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Sein ebenfalls angeklagter Sohn Bobur erhielt eine Bewährungsstrafe von drei Jahren. Sein 22-jähriger Sohn Maschrab war im Januar bereits zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Im Mai wurde der Menschenrechtsorganisation Ezgulik vom Bezirksgericht Buchara mitgeteilt, dass die Berufung für Yusuf Dzhuma nicht angenommen wurde. Das Gericht behauptete, Ezgulik habe keine Befugnis, Berufung einzulegen. Dies verstößt gegen die usbekische Gesetzgebung über gesellschaftliche Rechtsbeistände. Da auch die Berufung, die der Dichter selbst eingelegt hatte, nicht angenommen wurde, dürfte Yusuf Dzhuma jetzt ohne Berufungsverhandlung in eine Strafanstalt verlegt worden sein. Laut inoffiziellen Berichten soll Yusuf Dzhuma jetzt seine Strafe in der Strafkolonie 64-49 in der Region Nawoi verbüßen.
Alischer, ein anderer Sohn Dzhumas, schrieb im Mai dieses Jahres einen öffentlichen Brief, in dem er beklagte, dass die Anklagepunkte gegen seinen Vater und seinen Bruder nicht mitgeteilt wurden und die Familie keine Informationen über ihren Aufenthaltsort habe.
Im Juni erhielt Dzhumas Familie die Nachricht, dass er vom Gefängnis in Buchara nach Taschkent verlegt wurde. Nach diesen Informationen soll er dort massiv gefoltert worden sein. Die Folterungen wurden demnach nur unterbrochen, wenn er das Bewusstsein verlor. Er soll gezwungen werden, sich dem "Präsidenten" Islam Karimow zu unterwerfen, andernfalls drohe ihm der Tod. Sein Sohn Maschrab Dzhuma wurde am 30. Mai zum letzten Mal gesehen. Am 10. Juni gab das Regionalfernsehen Buchara bekannt, dass er angeblich geflohen sei. Seine Mutter Gulnora Oltijewa befürchtet, dass Maschrab zu Tode gefoltert wurde und die Behörden auf diesem Weg versuchen, den Mord zu vertuschen.
Hintergrund
Nach einer Reihe von Bombenattentaten vom Februar 1999 in der Hauptstadt Taschkent gingen die usbekischen Behörden massiv gegen Einzelpersonen und Gruppen vor, die sie als Bedrohung ihrer Macht und der Stabilität des Landes betrachteten.
Zu den inhaftierten und mutmaßlich misshandelten bzw. gefolterten Personen gehörten sowohl Mitglieder und vermeintliche Anhänger der verbotenen säkularen Oppositionsbewegungen "Erk" und "Birlik" sowie Anhänger verbotener islamischer Oppositionsbewegungen wie "Hizb-ut-Tahrir". Tausende Moslems und zahlreiche Mitglieder und Anhänger von Erk und Birlik sind in unfairen Gerichtsverfahren wegen Mitgliedschaft in einer illegalen Partei, der Verbreitung verbotener religiöser Schriften und staatsgefährdender Aktivitäten zu langen Haftstrafen verurteilt worden.
Birlik war die erste nach der Unabhängigkeit Usbekistans 1991 gegründete Oppositionsbewegung. Sie setzte sich für ein säkulares demokratisches System und liberale Wirtschaftsreformen ein. Im Jahr 1991 wurde Birlik als Bewegung registriert, jedoch niemals als politische Partei zugelassen. Nach dem massiven Vorgehen der Behörden gegen Regierungsgegner im Jahre 1992 wurde die Bewegung faktisch verboten. Amnesty International brachte bereits im Jahr 2001 die Befürchtung zum Ausdruck, dass Usbekistan den "internationalen Kampf gegen den Terrorismus" dazu missbrauchen könnte, um noch härter gegen gewaltlose Oppositionelle vorzugehen, ohne Kritik an Menschenrechtsverletzungen fürchten zu müssen. Als Nachbarland von Afghanistan ist Usbekistan einer der Hauptverbündeten der von den USA angeführten Allianz gegen das afghanische Taliban-Regime.
Bei den Präsidentschaftswahlen vom 23. 12. 2007 wurde Islam Karimov mit 88,1 Prozent der Stimmen zum zweiten Mal wieder gewählt, obwohl Artikel 90 der usbekischen Verfassung vorsieht, dass die fünfjährige Amtszeit des Präsidenten nur einmal verlängert werden kann. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) erklärte, dass die Wahl zahlreiche Kriterien für demokratische Wahlen nicht erfüllt habe. Hiergegen richtete sich der Protest Yusuf Dzhumas als er im Dezember 2007 erneut verhaftet wurde.
ANLIEGEN VON AMNESTY INTERNATIONAL
Schreiben Sie bitte Telefaxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie • sich angesichts der Berichte besorgt zeigen denen zufolge Yusuf Dzhuma nach seiner Festnahme gefoltert worden ist;
• darauf dringen, dass seine Sicherheit gewährleistet und er vor weiteren Misshandlungen und Folterungen geschützt wird;
• die Behörden auffordern, dass man die Foltervorwürfe zum Gegenstand einer unparteiischen Untersuchung macht und die Untersuchungsergebnisse anschließend veröffentlicht sowie die Verantwortlichen gegebenenfalls vor Gericht gestellt werden;
• sich angesichts der Meldungen besorgt zeigen, wonach Yusuf Dzhuma allein wegen der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert worden ist, was einen Verstoß gegen Artikel 19 des von Usbekistan unterzeichneten Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte bedeuten würde;
• sich angesichts der Meldungen besorgt zeigen, wonach der Gesundheitszustand von Yusuf Dzhuma und der Aufenthaltsort von seinem Sohn Maschrab nicht bekannt sind.
Schreiben Sie und unterstützen Sie diese Aktion:
Musterbrief (deutsch):
brief-yusufdzhuma-d.doc
brief-yusufdzhuma-d.pdf
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Annakurban Amanklitschew, Turkmenistan |
Turkmenischer Menschenrechtsaktivist
im Gefängnis
Annakurban Amanklitschew, Sapardurdi Chadschijew und Ogulsapar Muradowa arbeiteten als Journalisten in Turkmenistan, einem Land, in dem Verletzungen bürgerlicher, politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte häufig vorkommen. Die drei arbeiteten überdies für die im Jahre 2003 gegründete nichtstaatliche Menschenrechtsorganisation „Turkmenistan Helsinki Foundation“ (THF), die Menschenrechtsverletzungen an turkmenischen Oppositionellen dokumentiert und veröffentlicht. Mitglieder dieser Organisation gehen in Turkmenistan ein großes Risiko ein. Sie werden vom turkmenischen Sicherheitsdienst ständig beobachtet und regelmäßig bedroht.
Im Frühjahr 2006 recherchierte Amanklitschew mit Kollegen aus Frankreich und Großbritannien für einen Bericht über die Menschenrechtslage in Turkmenistan. Im Juni 2006 wurde er verhaftet. Der Minister für Nationale Sicherheit erklärte dazu im staatlichen Fernsehen, Amanklitschew habe „auf Anweisung von Vaterlandsverrätern und Zentren der Destabilisierung im Ausland versucht, verleumderische Informationen über Turkmenistan zu sammeln und Unzufriedenheit unter den Menschen zu schüren“. Ferner habe er in der Ukraine gelernt, „wie man geheimdienstliche Informationen sammelt und Sabotage in Turkmenistan verübt, sowie Methoden, wie sie in der `Orangenen Revolution´ in der Ukraine angewandt wurden“. Tatsächlich hatte der Journalist in Polen und der Ukraine lediglich an Schulungskursen über Menschenrechtsthemen teilgenommen. Die staatlich kontrollierte Tageszeitung „Neutrales Turkmenistan“ weitete die Vorwürfe des Vaterlandsverrates auf Chadschijew und Muradowa aus, die kurz nach Amanklitschew ebenfalls festgenommen wurden.
Die Situation in Haft
amnesty international (ai) hat mehrere Hinweise darauf, dass die drei Journalisten in der Untersuchungshaft gefoltert wurden, um Geständnisse der Spionagetätigkeit und Beschuldigungen zu erzwingen. Ihre Anwälte wurden unter Druck gesetzt, die Verwandten nicht über die Haftumstände zu informieren.
Die Prozessbedingungen Nach Ansicht von ai wurden die Vorwürfe gegen die Journalisten willkürlich konstruiert und könnten einem fairen Verfahren nach internationalen Normen nicht standhalten. Die Verteidiger von Amanklitschew, Chadschijew und Muradowa erhielten die Anklageschrift erst bei Prozessbeginn. Weder internationale Beobachter noch die Familienangehörigen der Angeklagten durften den Gerichtssaal betreten. Beamte des Ministeriums für nationale Sicherheit filmten jeden, der sich dem Gericht näherte und notierten die Namen der Anwesenden. Bis heute haben weder Anwälte noch Angehörige eine Kopie des Urteils erhalten.
Das Urteil
Die Richter benötigten für die Urteilsfindung am 25. August 2006 weniger als zwei Stunden. Ogulsapar Muradowa wurde zu sechs, Annakurban Amanklitschew und Sapardurdi Chadschijew wurden zu sieben Jahren Haft verurteilt. Doch das Urteil gegen die drei Journalisten beruhte nicht auf den ursprünglichen und in der Anklageschrift aufgeführten Vorwürfen der Spionage und des Landesverrats, sondern nach § 287 II des turkmenischen Strafgesetzbuches auf der „illegalen Beschaffung, dem Besitz oder Verkauf von Munition und Schusswaffen“. Demnach soll Sapardurdi Chadschijew Patronen in seinem Sommerhaus gefunden und sie im Haus von Ogulsapar Muradowas an Annakurban Amanklitschew verkauft haben.
Amanklitschew und Chadschijew haben Revision eingelegt. Doch für Muradowa käme eine Wiederaufnahme des Verfahren zu spät: Sie starb im September in Haft, offenbar an den Folgen von Folter. Laut ihrer Familie hatte Muradowa eine tiefe Kopfwunde und innere Blutungen an Leber und Niere, denen sie nach tagelangem Leiden erlag.
Die Menschenrechtslage
Die Verletzung bürgerlicher, politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte kommt in Turkmenistan häufig vor. Seit Jahren werden viele Oppositionelle ins Exil getrieben, unter Hausarrest gestellt, willkürlich festgenommen, nach unfairen Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt, gefoltert und misshandelt oder zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen. Ebenso verfolgt werden Menschen- und Bürgerrechtsaktivisten, Mitglieder religiöser Minderheiten sowie ihre Familienangehörigen. Unabhängige politische Parteien existieren nicht. Tausende Personen stehen Berichten zufolge auf „Schwarzen Listen“, die sie daran hindern, das Land zu verlassen.
Die aktuelle Entwicklung
Seit Anfang 2006 haben die Repressionsmaßnahmen gegenüber Dissidenten und ihren Familienangehörigen deutlich zugenommen. Neu ist, dass die turkmenischen Behörden besonders auch Menschenrechtsverteidiger verfolgen, indem sie diese des „Landesverrats“ und der „Spionage“ bezichtigen. Eine Welle der Repression hatte es zunächst nach dem angeblichen Attentat auf Präsident Saparmurad Nijasow im November 2002 gegeben. Die Regierung ließ zahlreiche Menschen verhaften, deren Häuser durchsuchen und Eigentum beschlagnahmen oder sie anderweitig schikanieren. Viele wurden allein wegen familiärer Beziehungen zu Oppositionellen Opfer der Repressionen. amnesty international geht davon aus, dass die im Zuge der Repressionswelle inhaftierten Personen in der Haft gefoltert und misshandelt wurden. Mindestens 59 Personen wurden zum Teil in Abwesenheit zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Diese Prozesse verletzten in hohem Maße internationale Standards für faire Verfahren. Die Verurteilten werden bis heute in Isolationshaft gehalten. ai befürchtet, dass sie weiterhin gefoltert werden. Mindestens zwei der Verurteilten starben 2003 – offenbar infolge von Folter, Misshandlung und harten Haftbedingungen.
ANLIEGEN VON AMNESTY INTERNATIONAL
Aufgrund des Todes von Ogulsapar Muradowa sind wir sehr besorgt darüber, dass es seit 2006 unmöglich ist weitere Informationen über das Wohlergehen von Annakurban Amanklitschew zu erhalten. Daher fordern Sie bitte, Informationen über seine aktuelle Situation zu bekommen:
- Wo befindet er sich derzeitig?
- Ist es möglich, ihm einen Brief zu schreiben? Würden Sie uns bitte seine Adresse mitteilen?
- Wie ist seine derzeitige gesundheitliche Verfassung?
- Gibt es Bemühungen für eine Wiederaufnahme des Prozesses?
Der Fall wird betreut von der Gruppe
Nr. 1250.
Schreiben Sie und unterstützen Sie diese Aktion:
Musterbrief (deutsch):
brief-annakurban.doc
brief-annakurban.pdf
Musterbrief (englisch):
brief-annakurban-e.doc
brief-annakurban-e.pdf
Petitionsliste:
petitionsliste_annakurban.pdf
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Interessante Verlinkungen
AMNESTY Hamburg auf YouTubeWir sind mit einer ganzen Reihe von Videos auf YouTube vertreten  Frauen kämpfen .....für mehr Gleichberechtigung und gegen Unterdrückung Nähere Informationen dazu finden sich auf unserer Gruppen-Homepage  Alles Aktuelle dazu HIER
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