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WASSER-INFORMATIONEN
Der blaue Planet Wasser deckt 71 Prozent der Erdoberfläche ab, insgesamt gibt es auf unserem Planeten 1,4 Milliarden Kubikkilometer Wasser. Aber nur 2,5 Prozent davon ist Süßwasser, und davon wiederum sind zwei Drittel in Gletschern und ständiger Schneedecke gebunden. Dieses Wasser kann für menschliche Bedürfnisse nicht genutzt werden. Süßwasser ist nur erneuerbar durch Regen, die Gesamtmenge an Niederschlag beträgt rund 36.000 Kubikkilometer pro Jahr.
Wasserverbrauch Alle 20 Jahre verdoppelt sich der weltweite Wasserkonsum. Besonders viel Wasser verbrauchen die westlichen Staaten. Wird in den Industrieländern einmal die Toilette gespült, so heißt es im Wasserentwicklungsbericht der UNO, wird dafür so viel Wasser verbraucht, wie ein Mensch in einem Entwicklungsland pro Tag fürs Waschen, Trinken und Kochen zur Verfügung hat. Dennoch sind es nicht die Haushalte in Europa und in den USA, die zu viel verbrauchen – fast 60 Prozent des Wassers wird von der Industrie genutzt. Als wasserarm gilt ein Staat, in dem pro Person und Tag weniger als 2,7 Liter Wasser zur Verfügung stehen.
Die globale Wasserkrise – Tägliche Verletzung des Rechts auf Wasser
Derzeit haben über 1,1 Milliarden Menschen weltweit keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. An den Folgen sterben jedes Jahr mehrere Millionen Menschen. Dies sind weit mehr als in allen kriegerischen Konflikten oder durch terroristische Anschläge. Jeden Tag sterben allein etwa 5.000 Kinder an Krankheiten, die durch verunreinigtes Trinkwasser verursacht werden.
Der fehlende Zugang zu Trinkwasser ist zumeist nicht die Folge von Naturkatastrophen, sondern die Konsequenz politischer Entscheidungen. Wenn Menschen kein sauberes Trinkwasser zur Verfügung steht, hat dies fast immer strukturelle Ursachen und wird durch die Politik der Regierungen bedingt oder zumindest hingenommen. Fehlender Zugang zur Wasserversorgung ist keine Frage der Knappheit der Wasserressourcen – in allen Regionen weltweit steht weit mehr Wasser zur Verfügung als benötigt wird, um die Grundbedürfnisse aller Menschen zu befriedigen –, sondern eine Frage der Verteilung. In vielen Städten verbraucht ein Teil der Bevölkerung große Mengen Wasser, um zum Beispiel Swimming Pools zu füllen, Autos zu waschen und Golfplätze zu bewässern, während etwa die Bewohner informeller Siedlungen kaum Wasser zur Verfügung haben, um ihre grundlegenden menschlichen Bedürfnisse zu stillen.
Diese Situation stellt einen Verstoß gegen das Menschenrecht auf Wasser dar. Das Recht auf Wasser von über einer Milliarde Menschen wird also täglich verletzt, häufiger als die meisten anderen Menschenrechte.
Was ist die juristische Grundlage für das Recht auf Wasser?
Im Gegensatz zu vielen anderen Menschenrechten, wird das Recht auf Wasser in keinem der internationalen Menschenrechtspakte ausdrücklich festgeschrieben. Allerdings lässt es sich aus anderen Rechten herleiten, die ausdrücklich in Menschenrechtsverträgen garantiert sind. Hier ist insbesondere das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard relevant (Art. 11 Abs. 1 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Sozialpakt). Art. 11 zählt beispielhaft Nahrung, Wohnung und Kleidung auf, die als unerlässlich angesehen werden für einen angemessenen Lebensstandard. Diese Aufzählung ist nicht abschließend; vielmehr ist auch Wasser unbedingt notwendig, um einen angemessenen Lebensstandard zu erreichen.
Weiterhin ist zu beachten, dass verschmutztes Wasser eine Vielzahl von Krankheiten verursacht und sauberes Trinkwasser daher erforderlich ist, um das Recht auf Gesundheit des Art. 12 des Sozialpakts zu verwirklichen.
Steckbrief: Recht auf Wasser
Grundlage: abgeleitet aus Art. 11 und 12 UN-Sozialpakt
Quantität: mind. 20 Liter pro Tag und Person
Qualität: sauber, keine Gefahr für die Gesundheit
Weitere Kriterien: physisch erreichbar und bezahlbar
Diese Herleitung liegt auch dem General Comment No. 15 des Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zugrunde. Dieser Kommentar ist zwar nicht rechtsverbindlich, stellt aber eine maßgebliche Interpretation des Sozialpakts dar.
Zudem wurde das Recht auf Wasser in Menschenrechtskonventionen neueren Datums ausdrücklich im Rahmen des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard bestimmter Personengruppen benannt, so im Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Art. 14 Abs. 2 lit. h) und in der Kinderrechtskonvention (Art. 24 Abs. 2 lit. c).
Auch wenn das Recht auf Wasser nicht ausdrücklich im Sozialpakt normiert wird, so findet es doch eine ausreichende juristische Grundlage in diesen genannten Menschenrechtsinstrumenten.
Was ist der Inhalt des Rechts?
Nachdem nun feststeht, dass das Recht auf Wasser besteht, stellt sich die Frage, was dies bedeutet. Gibt das Recht auf Wasser jedem und jeder das Recht so viel Wasser zu verbrauchen, wie er oder sie möchte und Wasser für alle möglichen Zwecke einzusetzen? – Dies sicher nicht. Vielmehr zielt das Recht auf Wasser darauf, jedem Menschen genügend Wasser für die Erfüllung seiner Grundbedürfnisse zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet mehrere Aspekte:
Zunächst muss Wasser in ausreichender Quantität zur Verfügung stehen. Diese Menge muss nicht nur den Bedarf abdecken, der zum Trinken erforderlich ist, sondern auch Wasser für die Erfüllung weiterer Grundbedürfnisse. Hierzu zählt insbesondere Wasser für die persönliche Hygiene, aber auch zum Waschen, Kochen und Putzen. Welche konkrete Menge hierzu erforderlich ist, ist schwierig allgemein zu bestimmen und hängt unter anderem von den klimatischen Bedingungen ab. Meistens werden 20 Liter pro Tag als absolutes Minimum genannt, häufig aber auch 50 Liter.
Nicht nur die Quantität, sondern auch die Qualität des Wassers ist von entscheidender Bedeutung. Wasser muss sauber sein und von solcher Qualität, dass es keine Gefahr für die menschliche Gesundheit bedeutet.
Als weiteres Kriterium ist zu beachten, dass Wasser physisch erreichbar sein muss. Dies bedeutet, dass ein Zugang im Haushalt oder in dessen unmittelbarer Nähe bestehen muss.
Letztlich muss Wasser auch bezahlbar sein. Das Bestehen einer Wasserversorgung selbst in unmittelbarer Nähe des Hauses ist nicht ausreichend, wenn die Menschen in finanzieller Sicht nicht in der Lage sind, das Wasser zu nutzen. Dies bedeutet nicht, dass Wasser umsonst zur Verfügung gestellt werden muss. Entscheidend ist, dass wenigstens eine Mindestmenge für jeden Haushalt bezahlbar ist.
Wasser muss also in ausreichender Quantität und in hinreichender Qualität zur Verfügung stehen und muss sowohl physisch als auch finanziell zugänglich sein.
Wozu verpflichtet das Recht auf Wasser Staaten?
Mit dem Menschenrecht auf Wasser korrespondieren bestimmte staatliche Verpflichtungen. Diese bestimmen sich wie für alle Menschenrechte nach einem Ansatz, der von drei Arten von Verpflichtungen ausgeht.
Danach ist der Staat erstens verpflichtet, alle Menschenrechte zu achten. Er darf also nicht in bestehende Menschenrechtsgarantien einzugreifen. In Bezug auf das Recht auf Wasser bedeutet dies, dass der Staat bestehende Wasseranschlüsse nicht abstellen darf (etwa weil die Menschen ihre Wasserrechnung nicht bezahlen können), so dass die Menschen dann keinen Zugang zu Trinkwasser mehr haben.
Zweitens besteht die Verpflichtung, die Menschenrechte zu schützen. Dies bezieht sich auf den Schutz vor Eingriffen Dritter. Der Staat ist also verpflichtet, das Recht auf Wasser vor den Eingriffen Dritter zu schützen. Er muss dafür Sorge tragen, dass Menschen kein Wasser trinken müssen, dass durch Dritte, etwa durch Industrieanlagen, verschmutzt worden ist. Auch im Fall der Privatisierung der Wasserversorgung wird die Schutzpflicht des Staates relevant. So muss er etwa sicherstellen, dass der private Wasserversorger diskriminierungsfrei Zugang zur Wasserversorgung gewährt und nicht ungerechtfertigt Wasseranschlüsse abstellt.
Drittens ist der Staat verpflichtet, die Menschenrechte, also auch das Recht auf Wasser, zu erfüllen. Er muss also die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Rechte zu verwirklichen. Diese Erfüllungspflicht ist bei den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten wie dem Recht auf Wasser grundsätzlich eine Pflicht zur progressiven Verwirklichung. Art. 2 Abs. 1 des Sozialpakts bestimmt: „Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich … unter Ausschöpfung aller seiner Möglichkeiten Maßnahmen zu treffen, um nach und nach mit allen geeigneten Mitteln … die volle Verwirklichung der in diesem Pakt anerkannten Rechte zu erreichen.“ Die Garantie der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte ist daher schon derart angelegt, dass nicht von ihrer Verwirklichung von heute auf morgen ausgegangen wird. Dennoch ist es wichtig zu betonen, dass eine staatliche Verpflichtung zur progressiven Verwirklichung besteht und der Staat alle Maßnahmen ergreifen muss, die im Rahmen seiner Möglichkeiten liegen.
Weiterhin sind auch die oben genannten Achtungs- und Schutzpflichten von immenser Bedeutung. Würden diese immer beachtet, würden viele Verletzungen des Rechts auf Wasser unterbleiben. Offensichtlich ist dies in Fällen, in denen ein bereits bestehender Wasseranschluss abgestellt wird und den Menschen dadurch der Zugang zu Trinkwasser genommen wird. Dies ist beispielsweise häufig in Südafrika geschehen. Südafrikanische Gerichte haben dies als einen Verstoß gegen das Menschenrecht auf Wasser gewertet, in denen der Staat gegen seine Achtungspflicht verstößt.
Amnesty-Aktionen bei Verletzungen des Rechts auf Wasser
Beispiele für die Verletzung des Rechts auf Wasser gibt es leider viele. Ein besonders folgenreiches Beispiel findet sich in Bhopal im indischen Bundesstaat Madhya Pradesh, wo es am 3.12.1984 in einer Chemiefabrik zu einer Giftgaskatastrophe gekommen ist. Durch den Unfall starben innerhalb weniger Tage 7000 Menschen und weitere 15.000 in den folgenden Jahren. Über 100.000 Menschen sind chronisch krank und das Gelände und die Umgebung der Fabrik sind noch immer belastet, da das Unternehmen Union Carbide diese nicht dekontaminiert hat. Die giftigen Substanzen verseuchen weiterhin Wasser und Boden, von dem ganze Gemeinden abhängen. Das Grundwasser ist verseucht, aber mangels Alternativen trinkt der Großteil der lokalen Bevölkerung es weiterhin. Zwar stellt die Regierung Wasser in Tanklastwagen zur Verfügung, doch reicht dieses bei weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken.
Dies ist ein Fall, in dem deutlich wird, dass der Staat seine Schutzpflicht aus dem Recht auf Wasser gegenüber der Bevölkerung verletzt hat und weiterhin verletzt.
AMNESTY INTERNATIONAL engagiert sich in Fällen wie diesem. Unter anderem unterstützen wir die Überlebenden von Bhopal in ihren Forderungen nach einer Dekontaminierung des Geländes und der Sicherstellung einer regelmäßigen und ausreichenden Wasserversorgung für den häuslichen Gebrauch. Die Bereitstellung von Wasser in Tanklastwagen ist als Erfolg zu werten, auch wenn dies noch nicht ausreichend ist. Weiterhin gibt ein Beschluss von Aktionären von Dow Chemical, dem Nachfolgeunternehmen von Union Carbide, Anlass zur Hoffnung. In diesem Beschluss kritisieren die Aktionäre, dass dem Ansehen des Unternehmens geschadet wird, wenn dieses weiter nichts unternimmt und fordern Informationen über Initiativen, die im Interesse der Überlebenden von Bhopal unternommen werden.
Amnesty international wird in diesen und anderen Fällen weiterhin die Menschen unterstützen, deren Recht auf Wasser verletzt wird.
Weiterführende Informationen:
Committee on Economic, Social and Cultural Rights, General Comment No. 15: The Right to Water, 26 November 2002, UN Doc. E/C.12/2002/11
Text:Inga Winkler
Weitere Themen:
wasser nach mir die wueste.pdf
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