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Appellbriefe

Appellbriefe sind wohl einer der größten Arbeitsbereiche von AMNESTY INTERNATIONAL.
Hier soll es um das "Wie" gehen. Sie erhalten eine Darstellung
der wichtigsten Grundelemente eines Appellbriefes.

Wenn man sich an die unter "Kurzanleitung" erwähnten Grundregeln hält
ist es gar nicht schwierig, selber Briefe an Regierungsbehörden und andere
Adressaten von AMNESTY-Aktionen zu schreiben.

Wir würden uns über Ihre Mitarbeit freuen!

Kurzanleitung


Folgende Grundelemente sollten in der Regel in jedem Appell enthalten sein:

  • Vorstellung des Absenders mit Name und Adresse.
  • Vorstellung des Opfers und seiner Lage - Erwähnung der Vorgeschichte,
         Form der Menschenrechtsverletzung usw. im vorliegenden Fall.
  • Argumentation mit Bezug auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
         von 1948 oder andere Menschenrechtsübereinkommen.
  • Ausdruck persönlicher Betroffenheit.
  • Absicht des Schreibens (je nach Angabe in der Aktionsanleitung:
         Bitte um Freilassung, Aufklärung, Umwandlung eines Todesurteils o.ä.).
  • Schlußformel. Unterschrift.


  • Hinweise zur Form:

  • Immer höflich (aber bestimmt) und korrekt schreiben, damit das Schreiben nicht
        als unsachlich abgetan werden kann!
  • Nur an die in der Aktionsanleitung angegebenen Adressen schreiben!
  • Immer die in der Aktionsanleitung gegebenen Hinweise beachten!
  • Alle Briefe, Telegramme, Telefaxe usw. sollten individuell abgefaßt werden.
        Erfahrungsgemäß sind Schablonenbriefe nicht sehr wirksam
        (sie können wie Postwurfsendungen wirken).
  • Formulieren Sie den Brief nur in einer Sprache, die Sie sicher beherrschen!
        Ein korrekt formulierter Brief auf deutsch hinterläßt einen besseren Eindruck
        als einer in mangelhaftem Spanisch oder Türkisch. Regierungsstellen haben
        im allgemeinen Dolmetscher zur Verfügung.
  • Sofern nichts anderes angegeben ist, kann ai erwähnt werden,
        in den meisten Fällen empfiehlt es sich aber, darauf zu verzichten.
  • In der Kürze liegt die Würze! Ein Appellschreiben sollte nur in Ausnahmefällen
        länger als eine DIN A4-Seite sein, sonst besteht die Gefahr, daß es nicht
        vollständig gelesen wird.
  • Sollten Sie auf Ihr Schreiben eine Antwort erhalten, schicken Sie bitte
        eine Kopie davon an AMNESTY INTERNATIONAL
        (bitte keine Kopien der Appellschreiben dorthin schicken.)!
        Aus solchen Reaktionen lassen sich oft Rückschlüsse auf das
        Verhalten der jeweiligen Behörden und Regierungen ziehen,
        die bei der Planung weiterer Aktionen berücksichtigt werden müssen.








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